top of page

Acerca de

301741750_403893751879626_3337837526923086366_n.jpg

Kircheneintritt

Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen! (Joh 6,37)

Herzlich Willkommen bei uns in der Kirchengemeinde!

Wir freuen uns, dass Sie gerne Mitglied bei uns werden möchten und wollen Ihnen hier für die nächsten Schritte Informationen und Unterstützung bieten:

Kircheneintritt (schon getauft):

Durch die Taufe gehört man unwiderruflich zur Gemeinde Jesu Christi. Davon zu unterscheiden ist die Kirchenmitgliedschaft. Wenn Sie getauft sind und aus der Kirche ausgetreten sind können Sie (wieder) eintreten. Das geht ganz einfach entweder über das Pfarramt:
Evang.-Luth. Pfarramt im Ehegrund
Krautostheim 56
91484 Sugenheim
09165/244
pfarramt.ehegrund@elkb.de
Oder über die Kircheneintrittsstelle in Nürnberg:
Haus der Evang.-Luth. Kirche in Nürnberg
Burgstraße 1 - 3
90403 Nürnberg
Tel.: 0911214 15 16
E-Mail: kircheneintrittsstelle@eckstein-evangelisch.de
Internet: www.eckstein-evangelisch.de/einrichtungen/kircheneintrittsstelle.html

Kircheneintritt mit Taufe:

Wenn Sie nicht getauft sind, geht eine Taufe mit dem Kircheneintritt einher. Wenden Sie sich dazu einfach an das Pfarramt, damit wir gemeinsam ein schönes Fest gestalten können. Zur Taufe finden Sie auch weitere Informationen 

Übertritt:

Wenn Sie einer anderen christlichen Konfession angehören und zur evangelischen Kirche übertreten wollen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Standesamt im Rathaus. Gerne helfen wir Ihnen, den Kontakt zu vermitteln und herzustellen.

Für diejenigen, die zur politischen Gemeinde Sugenheim gehören:

www.vgem-scheinfeld.de

Für diejenigen, die zur politischen Gemeinde Markt Nordheim gehören:

www.verwaltungsgemeinschaft-uffenheim.de

Umpfarrung:

Sind Sie schon Mitglied einer evangelischen Gemeinde, gehören Sie automatisch zu der Gemeinde Ihres Wohnortes. Fühlen Sie sich aber mit unseren Gemeinden hier im Ehegrund verbunden, so besteht die Möglichkeit trotz anderem Wohnort, Gemeindemitglied zu werden. Dafür reicht ein formloser Antrag an das Pfarramt.

bottom of page